Diese BGH-Entscheidung setzt ohne eigenständige Argumentation den Weg fort, der mit der Entscheidung v. 27.1.2015 – VI ZR 54/14 betreten wurde (dazu oben II.2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge