1. Ist eine Gesundheitsbeschädigung darauf zurückzuführen, dass ein VN, dem eine von ihm gehobene schwere Last entgleitet, nachfasst, so liegt kein Unfallereignis vor.

2. Die Fraktur eines Brustwirbelknochens, die aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung erfolgt, ist von einem Unfallversicherungsvertrag nicht gedeckt.

(Leitsätze der Schriftleitung)

OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.9.2018 – 3 U 178/17

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