Hinweis: Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz von im Dieselskandal betroffenen Eigentümern/Haltern gegen Anordnungen des KBA gegenüber betroffenen Herstellern auf Nachbesserung der Abgasabschalteinrichtung scheitern am Fehlen der Klagebefugnis (Schleswig-Holsteinisches VG, Urt. v. 14.2.2017 – 3 A 342/16). Der Antrag eines vom Dieselskandal betroffenen Eigentümers/Halters, ihm einen Bescheid des KBA an die im Dieselskandal betroffenen Hersteller mit der Anordnung des Rückrufs nach § 41 VwVfG bekannt zu geben, ist wegen fehlender Klagebefugnis unzulässig. Er ist kein Beteiligter am Verwaltungsverfahren KBA – Hersteller (Schleswig-Holsteinisches VG, Urt. v. 14.2.2017 – 3 A 79/16). Vgl. insgesamt auch: Koehl, Betriebsuntersagung bei Nichtteilnahme an Rückrufaktionen, DAR 2017, 508; Bendig, Der Abgasskandal und seine rechtlichen Folgen, zfs 2017, 8. Eine Rechtsprechungsübersicht zum "Dieselgate": Krämer, SVR 2017, 56, Koehl, Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge, zfs 2017, 424.

zfs 11/2017, S. 657 - 660

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