Rund 10 % der Bevölkerung unterhalten eine private Krankenversicherung (PKV). Die private Krankenversicherung befindet sich in einem mehrdimensionalen Wettbewerb mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sind erheblich niedriger als in der privaten Krankenversicherung, insbesondere sind Familienangehörige ohne Zuschlag mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied ein gesonderter Versicherungsvertrag geschlossen werden muss. Für jedes Familienmitglied wird daher eine gesonderte Prämie berechnet. Auch ist für die Prämienberechnung in der privaten Krankenversicherung anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung das Eintrittsalter entscheidend. Folgerichtig werben die privaten Krankenversicherer mit Leistungsversprechen, die weit über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, aber wehe, wenn tatsächlich Kostenerstattung für Behandlungsmethoden verlangt wird, die weit über das übliche Maß hinausgehen! Hier berufen sich private Krankenversicherer gerne auf das Übermaßverbot, insbesondere wird auf günstigere Behandlungsmethoden verwiesen.

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