Die Unfallregulierung und die damit einhergehende anschließende Abrechnung der Anwaltsgebühren gehört zum Anwaltsalltag nahezu jeder Kanzlei. Umso ärgerlicher ist es, gerade in diesem Bereich Gebühren zu verschenken. Denn jeder Verkehrsunfall ist anders, so dass standardisierte Abrechnungen dem Einzelfall gebührentechnisch oft nicht vollständig gerecht werden können.

Aus diesem Grunde bietet die Autorin Onderka, Richterin am LG Bonn, speziell dem Verkehrszivilrechtler ein Buch, das ihm die erforderlichen Kenntnisse im Gebührenrecht vermittelt, damit er das Unfallmandat – möglichst gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung – erfolgreich abrechnen kann.

Dabei berücksichtigt die 4. Auflage selbstverständlich die zahlreichen Änderungen, die das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das am 1.8.2013 in Kraft getreten ist, mit sich gebracht hat. In die 4. Auflage wurden insbesondere die Neuregelungen der Vorschriften im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und im Gerichtskostengesetz als auch die erhöhten Gebührenbeträge gem. § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Anlage 1 eingearbeitet.

Bereits der Aufbau des Buches ist äußerst gelungen. Es gliedert sich in sechs Teile, wobei der erste Teil die Abrechnung in der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts behandelt. Die Autorin richtet ihr Hauptaugenmerk auf die außergerichtliche Vertretung des Mandanten, die den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in der Unfallregulierung darstellt. Erfahrungsgemäß wird der weit überwiegende Teil der Verkehrsunfälle einer außergerichtlichen Erledigung zugeführt bzw. es kann eine Einigung mit der gegnerischen KH-Versicherung erzielt werden. Besonders gelungen ist die Darstellung zur Abgrenzung zum Klageauftrag. In dem Auftrag, die unfallursächlichen Schadensersatzforderungen durchzusetzen, können zwei unterschiedliche Aufträge liegen. Entweder liegt hierin nur eine außergerichtliche Tätigkeit und gegebenenfalls die Klagerhebung oder aber der unbedingte Klageauftrag. Diese zwei Konstellationen werden unterschiedlich abgerechnet.

Weiterhin wird der Gebührenrahmen bei der Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG ausführlich von der Autorin erläutert. Hierbei werden die Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG für die Erhöhung der Geschäftsgebühr sehr anschaulich dargestellt.

Der sich anschließende zweite Teil des Buches beschäftigt sich inhaltlich mit der gerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts. Die Autorin legt ihren Fokus hierbei auf die Verfahrens- und Terminsgebühr sowie eine etwaige Einigungsgebühr. Selbstverständlich erfolgen auch Ausführungen zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, die durch diverse Musterbeispiele illustriert werden.

Der dritte Teil des Buches befasst sich mit dem Gegenstandswert und damit mit der Bestimmung des richtigen Streitwertes für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Anhand von zahlreichen Beispielen werden die verschiedenen Konstellationen erneut leicht verständlich näher gebracht.

Der vierte Teil setzt sich mit Erstattungsfragen auseinander, wobei hier erläutert wird, wem gegenüber die Anwaltsgebühren geltend gemacht werden können.

Der fünfte Teil stellt mögliche Vergütungsvereinbarungen dar, bevor das Buch im sechsten Teil mit einigen sehr wertvollen Mustern endet. Hervorzuheben sind hier insbesondere der sehr hilfreiche Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG sowie die äußerst nützliche Honorarklage.

Fazit: Dieses Buch ist für jeden Verkehrsrechtler, der regelmäßig mit der Unfallregulierung zu tun hat, ein absolutes Muss, das sich aufgrund der Vielzahl von sehr wertvollen Gebührentipps in kürzester Zeit auszahlen wird.

Autor: Stefan Busch

RA Stefan Busch, Lübeck

zfs 11/2013, S. 616 - 617

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