Aufgrund des Bundesfernstraßenmautgesetzes[25] und der Lkw-MautVO[26] besteht auf den Bundesautobahnen und ausgewählten Bundesstraßen Mautpflicht für Kfz oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zGM einschließlich Anhänger mindestens 12 t beträgt.[27]
Bei einem Mautsatz von mindestens 14 Cent pro Kilometer lohnt es sich ganz offensichtlich, "Mautkiller" wie die gezeigten Fahrzeugkombinatioen einzusetzen, die mit ihrer zGM unter dem Grenzwert bleiben.
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