Die Kl. nimmt den Bekl. in Regress wegen der von ihr geleisteten Zahlungen an die Geschädigten eines vom Kl. verursachten Verkehrsunfalls. Zu ihm war es gekommen, als der alkoholisierte (0,54 ‰) Bekl. auf der von ihm befahrenen Straße ein Wendemanöver ausführte und der ihm folgende Kraftfahrer ausweichen musste und mit einem geparkten Kfz kollidierte.

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