Im Januar 1963 fand der 1. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Etwas über 150 Teilnehmer – die historischen Quellen sind nicht eindeutig – erörterten in fünf Arbeitskreisen aktuelle verkehrsrechtliche Fragen, u.a. das mehrspurige Fahren und Rechtsüberholen, den Vertrauensgrundsatz und seine weitere Entwicklung sowie Fragen der Strafzumessung. Es war der Beginn einer Erfolgsgeschichte. Die letzte volle Woche im Januar ist heute für jeden am Verkehrsrecht ernsthaft Interessierten im Kalender für eine Reise in den winterlichen Harz reserviert. Ab dem 25. Januar 2012 findet der 50. Verkehrsgerichtstag statt. Das goldene Jubiläum gibt daher Anlass zu einem kurzen Rückblick.

Der 1. Verkehrsgerichtstag wurde vom Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Seminar ausgerichtet, das 1961 gegründet worden war. Ihm lag die Idee zugrunde, die Möglichkeit zur Fortbildung und zum Gedankenaustausch im Bereich des Verkehrsrechts zu schaffen. Aus dem Seminar ging 1965 die Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft hervor. Sie hat über Jahrzehnte unzählige Veranstaltungen zu aktuellen verkehrsrechtlichen Themen und auch in großem Umfang verkehrsrechtliche (Grund-)Ausbildung für Referendare durchgeführt. Zentraler Punkt des Wirkens war jedoch stets die Ausrichtung des Deutschen Verkehrsgerichtstages. Die dort in den Arbeitskreisen entwickelten Empfehlungen werden sowohl von der Politik als auch von der Rechtsprechung regelmäßig aufgenommen und haben die Fortentwicklung dieses Rechtsgebietes maßgeblich beeinflusst. So wird zum Beispiel das Goslarer Modell regelmäßig zur Ermittlung des merkantilen Minderwertes von Fahrzeugen herangezogen. Aus der jüngeren Vergangenheit ist der aus den Empfehlungen des 47. Verkehrsgerichtstages entwickelte Goslarer Orientierungsrahmen nach dem neuen VVG zu nennen.

Die Zahl der Teilnehmer am Verkehrsgerichtstag hat sich seit den Anfängen im Jahr 1963 mehr als verzehnfacht. Es ist sicher, dass auch zur Jubiläumsveranstaltung mehr als 1.500 Teilnehmer anwesend sein werden, darüber hinaus haben sich hochrangige Vertreter aus Politik und Wirtschaft angekündigt und werden der Veranstaltung den gebührenden Rahmen verschaffen. Am Vorabend der Eröffnung wird es im Tagungszentrum eine Festveranstaltung geben, die im Rahmen der räumlichen Kapazitäten allen Teilnehmern offen steht. Die kommenden Arbeitskreise werden sich erneut aktuellen Problemen wie z.B. den Ansprüchen von Angehörigen von Unfallopfern, der Mithaftung bei eigenen Sorgfaltspflichtverletzungen des Geschädigten und der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung beschäftigen

Das Verkehrsrecht ist als heute eigenständiges Spezialgebiet etabliert, nicht zuletzt durch die erfolgreiche Einführung des Fachanwalts für Verkehrsrecht. Im Zuge der Einführung dieser Fachanwaltschaft hat sich ein großer Markt für die Fortbildung von Verkehrsrechtlern ergeben. Insofern war es konsequent, dass sich der Verein auf seinen Tätigkeitsschwerpunkt in Form der Ausrichtung des Verkehrsgerichtstages konzentriert hat. Nach Außen hat sich dies in Form eines modernisierten Auftritts sowie einer Namens- und Satzungsänderung dokumentiert.

Die erfolgreiche Neuausrichtung des Vereins schafft die Gewähr dafür, dass der Deutsche Verkehrsgerichtstag auch für die Zukunft die größte und einflussreichste verkehrsrechtliche Veranstaltung bleiben wird. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wünscht zum Jubiläum und für die Zukunft alles Gute.

Rechtsanwalt und FA für Verkehrs- und Versicherungsrecht Nicolas Eilers, Groß-Gerau

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