Zweckmäßig ist es, zur Ermittlung der Schadenshöhe auf die Tabelle 14 bei Schulz-Borck/Pardey in der 7. Auflage i.V.m. den isolierten Entgelttabellen zurückzugreifen. Alternativ bietet sich die Ermittlung der Schadenshöhe durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es viele selbsternannte Sachverständige zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens gibt. Das Qualitätsmerkmal liegt hier in der öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Im Rahmen des § 287 ZPO ist eine Anwendung des "Hausfrauentarifvertrages" aus den o.g. Gründen abzulehnen. Eine Schadensschätzung kann darüber hinaus auch aufgrund marktgängiger Preise für die vereitelten Eigenleistungen des verletzten Haushaltsführenden erfolgen. Der für diesen Ansatz zugrundeliegende Gedanke findet sich im Schadensersatzrecht bezüglich des Sachschadens. Die Sachschadensregulierung beim Verkehrsunfall erfolgt oftmals auf der Basis eines Kostenvoranschlages einer Fachwerkstatt. In diesem Fall reguliert der Schädiger den Schaden nicht auf der Basis eines Tarifvertrages für den Kfz-Mechaniker. Zugrunde gelegt werden die kalkulierten Endverbraucherpreise der Reparaturwerkstatt (in der Schadensregulierung bei fiktiver Abrechnung natürlich ohne Mehrwertsteuer), die für die Schadensbehebung anfallen. Kein Geschädigter würde sich bei der fiktiven Abrechnung seines Sachschadens auf einen Stundenverrechnungssatz für die Reparaturleistungen von 11,95 EUR/ netto (niedrigste Meistervergütung) bei einer Schätzung des Arbeitsaufwandes nach § 287 ZPO verweisen lassen.

Nichts anderes aber widerfährt einem verletzten Haushaltsführenden. Hausarbeit wird oftmals mit Putzarbeit gleichgestellt. Die vielfältigen Anforderungen an Hausarbeit, gerade auch im Bereich der Organisation im Mehrpersonenhaushalt, spiegeln sich in der Regulierungspraxis nicht wider. Stundenverrechnungssätzen von weniger als 10,-- EUR netto ist eine eindeutige Absage zu erteilen, denn dieses bedeutet nichts weiter, als die Legalisierung von Vergütung für Schwarzarbeit. Wer die gutachterliche Ermittlung eines Haushaltsführungsschadens scheut und im Übrigen die Tabellen des TVöD nicht für anwendbar hält, muss sich in aller Konsequenz – in Analogie zur Sachschadensregulierung – an den gängigen Marktpreisen für einzelne Hausarbeitsverrichtungen festhalten lassen.

Die im Folgenden dargestellten Euro-Beträge für einzelne hauswirtschaftliche Tätigkeiten bei Fremdvergabe an Dienstleister orientieren sich an Durchschnittswerten, die per Internet im Oktober 2009 ermittelt worden sind. Abweichungen davon sind regional möglich und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Im Haushalt mit Kindern sind folgende Berufsbilder bei verletzungsbedingter Behinderung des/der Haushaltsführenden betroffen: Erzieher/in, 12,02 EUR netto/Stunde; Koch/Köchin, 13,22 EUR netto/Stunde; Hausaufgabenbetreuung, 21,50 EUR netto/Stunde; Fahrdienst (zur Schule, Sport, sonstige Freizeitveranstaltung), 1,00 bis 1,20 EUR netto/gefahrener Kilometer (gewerblicher Fahrdienst mit Personenbeförderungsschein).

Bei Vorhandensein von Tieren zahlt man in der Regel eine einmalige Aufnahmegebühr zwischen 20,00 EUR und 30,00 EUR zuzüglich 6,00 EUR bis 10,00 EUR Stundenverrechnungssatz netto für das Spazierengehen mit dem Hund oder 35,00 EUR netto für die Tagesbetreuung oder 40,00 EUR netto für die 24-Stunden-Betreuung. Bei Katzen ermäßigt sich der Preis geringfügig.

Allgemeine Hausmeisterdienste sind mit 20,00 EUR netto/Stunde zuzüglich Anfahrtskosten zu kalkulieren. Sind in diesem Zusammenhang Montagearbeiten oder Reparaturen nötig, dann sind diese mit 24,00 EUR netto/Stunde zu vergüten.

Gartenarbeiten: Pro eingesetzter Person ergibt sich ein Stundenverrechnungssatz von 24,00 EUR netto/Stunde. Werden Winterdienste verrichtet, fällt eine Bereitschaftspauschale von ca. 25,00 EUR netto täglich und darüber hinaus eine Einsatzpauschale an Wochentagen von 11,00 EUR netto/Stunde und 15,00 EUR netto/Stunde an Sonn- und Feiertagen an. Die Mindestlaufzeiten eines Winterdienstvertrages betragen zwischen 3 und 4 Monaten.

Treppenreinigung im Mehrfamilienhaus: 6,00 EUR netto/Etage.

Bei Einsatz eines Gebäudereinigerunternehmens für Putzarbeiten und Fensterreinigung fallen Stundenverrechnungssätze zwischen 15,00 EUR und 18,00 EUR netto an.

Die dann und wann erforderliche Pkw-Innenreinigung kostet bei gewerblichen Anbietern für einen Pkw zwischen 50,00 EUR und 80,00 EUR netto und für einen SUV zwischen 70,00 EUR und 100,00 EUR netto. Nicht enthalten ist darin die Außenwäsche in der Waschanlage.

Zur Haushaltsführung gehört auch die Instandhaltung der Hauswäsche. Kleinere Änderungen und Ausbesserungen, gerade an Kinderwäsche, fallen regelmäßig an. Die Preise bei Fremdvergabe belaufen sich für das Kürzen und Flicken von Hosen zwischen 10,00 EUR und 15,00 EUR netto, Reißverschlussarbeiten liegen zwischen 15,00 EUR und 20,00 EUR netto/Wäschestück.

Die schrankfertige Auslieferung eines Satzes Bettwäsche kostet 5,00 EUR n...

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