Der Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beachtlichkeit des materiell-rechtlichen Einwandes der Erfüllung sind im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gegeben, wenn die Zahlung nur unter Vorbehalt während des Festsetzungsverfahrens erfolgt.

VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 8.4.2022 – 7 KE 27/20

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