Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid wegen einer nach § 24a StVG begangenen Ordnungswidrigkeit über 1.300 EUR mit dreimonatigem Fahrverbot. Auf seinen Einspruch hat das Amtsgericht den Betroffenen entsprechend verurteilt. Zur Überzeugung des Gerichts hatte der Betroffene am Tattag unter der Wirkung von zumindest 14 ng/ml THC "sowie einer Tablette Diazepam 10 mg" am Steuer eines Kraftfahrzeugs öffentliches Straßenland befahren. Das KG hat auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

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