1. Ein Hinweis auf das Schiedsgutachterverfahren ist ungeachtet der anwaltlichen Vertretung des VN unzulänglich, wenn er eine Frist zu dessen Einleitung vorsieht.

2. Zu den Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits gegen Hersteller und Händler nach Erwerb eines von dem Abgasskandal betroffenen Kfz.

(Leitsätze der Schriftleitung)

LG Düsseldorf, Urt. v. 9.3.2017 – 9 O 157/16

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