Die Auswirkungen des Abgasskandals haben die Gerichte erreicht. Die im PKH-Verfahren ergangene Entscheidung des OLG Celle gibt einen ersten Hinweis zur Rechtslage und zur Erfolgsaussicht einer Klage nach erklärtem Rücktritt vom Kaufvertrag im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Das OLG Hamm hat in seinem Beschl. v. 21.6.2016 – 28 W 14/16 – ebenfalls die Erfolgsaussicht der Klage einer vom Abgasskandal betroffenen ASt. bejaht, die die Nachlieferung eines mangelfreien Pkw Polo begehrt hat. Solange zu diesen Fragen höchstrichterliche Rspr. noch nicht vorliegt, wird bei entsprechendem Vorbringen im PKH-Antrag die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung durch den ASt. im Regelfall nicht zu verneinen sein. Denn die für die Bewilligung von PKH notwendige hinreichende Erfolgsaussicht ist in der Regel schon dann zu bejahen, wenn die Entscheidung von der Klärung schwieriger Rechts- und Tatfragen abhängt, was in Verfahren aus Anlass des Abgasskandals wohl regelmäßig vorliegen wird. Das ist insb. dann der Fall, wenn der Sache wegen klärungsbedürftiger Fragen des materiellen Rechts grundsätzliche Bedeutung zukommt (s. BGH NJW-RR 2007, 908). Allerdings kommt es dabei auf die Umstände des konkreten Falls an.

Zur Frage, ob ein vom Abgasskandal betroffener Käufer gegen seine Rechtsschutzversicherung Anspruch auf Deckungsschutz hat, siehe LG Detmold, zfs 2016, 590 [in diesem Heft].

VRiLG a.D. Heinz Hansens

zfs 10/2016, S. 585 - 586

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