Aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit ist die gerichtliche Geltendmachung von Mietwagenkosten schon treffend als "Glücksspiel" bezeichnet worden.[41] Autovermieter und Geschädigte werden durch die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung aber auch in die Lage versetzt, unter mehreren zuständigen Gerichten das günstigste auszusuchen.[42] Angesichts der Vielzahl der in Verkehrsunfallsachen bestehenden Gerichtsstände stehen die Chancen gut, die Forderung bei einer Abteilung eines Amtsgerichts anzubringen, die die Schwacke-Liste heranzieht. Gleichwohl ist die Vorhersehbarkeit eingeschränkt durch häufige Richterwechsel in den Abteilungen sowie wechselnde Zuständigkeiten nach dem Geschäftsverteilungsplan.[43] Aufgrund der erheblichen Auswahlmöglichkeiten ist der Geschädigte insoweit dennoch strategisch im Vorteil.

[41] Nugel, jurisPR-VerkR 16/2009, Anm. 3.
[42] Vgl. Gutt, jurisPR-VerkR 19/2013, Anm. 3.
[43] Scholten, DAR 2014, 72, 74.

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