Die oben aufgezeigten Beispiele zeigen, dass der Verteidiger auch in besonderen Konstellationen für den Mandanten eine Einstellung erreichen kann, sofern er der entscheidenden Stelle ausreichende sachliche und ggf. rechtliche Grundlagen liefert. Gerade letzteres kann dabei beinhalten, dass man mögliche rechtliche Bedenken antizipiert und diese mit Gegenargumenten schlüssig beseitigt. Im Zweifel lohnt sich auch ein persönlicher Anruf beim Sachbearbeiter oder zuständigen Richter, gerade wenn beabsichtigt ist, Lichtbilder zu übersenden oder die nicht jedem geläufige Möglichkeit der vorläufigen Einstellung vorzuschlagen.

Autor: RA Sebastian Gutt , Helmstedt, und RiAG Dr. Benjamin Krenberger , Landstuhl

zfs 10/2013, S. 549 - 554

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