Ein Erwerbsschaden i.S.d. § 842 BGB entsteht auch demjenigen, der infolge des verletzungsbedingten Wegfalls seiner Erwerbsfähigkeit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II aus § 19 SGB II verliert.

BGH, Urt. v. 25.6.2013 – VI ZR 128/12

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