1. Die Regelung, dass dauernd pflegebedürftige Personen nicht versicherbar sind, ist wirksam.

2. Zu dem dem VR obliegenden Beweis des Eintritts dauernder Pflegebedürftigkeit.

3. Aus der Zuordnung zur Pflegestufe II folgt der Wegfall der Versicherungsfähigkeit nicht.

LG Saarbrücken, Urt. v. 22.3.2010 – 12 O 131/07

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge