Die Kl., Gebäudeversicherer eines Mehrfamilienhauses, verlangt nach Regulierung eines Brandschadens von der beklagten Gemeinde als Mieterin Auskunft über die Ausgestaltung ihres Versicherungsverhältnisses zum Kommunalen Schadensausgleich H (KSA).

Am 28.5.2018 kam es im versicherten Gebäude, das die Bekl. vom VN der Kl. zur Unterbringung Geflüchteter und Asylbewerber angemietet hatte, zu einem Brandschaden, durch den das Gebäude erheblich beschädigt wurde. Der Brand brach im Kinderzimmer einer Wohnung aus, in dem der sechsjährige Sohn der dort untergebrachten Familie gemeinsam mit einem ebenfalls sechsjährigen Nachbarsjungen mit einem Feuerzeug gespielt hatte. Welcher der beiden Jungen das Feuer entzündete, ist ungeklärt.

Die Bekl. ist Mitglied des KSA, eines nicht rechtsfähigen Vereins kommunaler Gebietskörperschaften zum solidarischen Ausgleich von Aufwendungen seiner Mitglieder für Schadensfälle. Der KSA arbeitet als Selbsthilfefonds ohne Gewinnerzielungsabsicht nach dem Umlageverfahren. Mit ihrer Klage begehrt die Kl. von der Bekl. Auskunft über deren Rechtsverhältnis zum KSA, insbesondere Überreichung einer Abschrift der die Mitgliedschaft der Bekl. regelnden Satzung.

Die Kl. macht geltend, der Brandschaden sei auf Fahrlässigkeit der Bewohner zurückzuführen, deren Verhalten sich die Bekl. zurechnen lassen müsse. Zugunsten der Bekl. finde deshalb nach der Senatsrechtsprechung ein im Gebäudeversicherungsvertrag insoweit vereinbarter Regressverzicht Anwendung mit der Folge, dass der Kl. in entsprechender Anwendung der Vorschriften über den Innenausgleich bei einer Mehrfachversicherung Ausgleichsansprüche gegen einen Haftpflichtversicherer der Bekl. zustehen könnten. Als VR sei auch der KSA anzusehen.

Die Bekl. sieht sich zur Erteilung der verlangten Auskunft nicht gehalten, da es sich beim KSA nicht um einen VR handele und zudem dessen Satzung eine Subsidiaritätsklausel enthalte, die eine Haftung des KSA ausschließe.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge