Der Kl begehrte von der Bkl den Abschluss von fünf Versicherungen für Elektrokleinfahrzeuge. Der Kl ist Eigentümer, Halter und Besitzer folgender fünf im Inland befindlicher Elektrokraftfahrzeuge: Ninebot one S 2 (sog MonoWheel), OneWheel+ XR (sog OneWheel), Boosted Stealth (sog Elektroskateboard), Ninebot-Segway ES2 (sog E-Tretroller), Mellow Drive Set an marktüblichen Longboard Deck montiert.

Der Kl. möchte diese fünf Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund führen. Eine Zulassung im technischen Bereich einer Zulassungsbehörde oder eine Typengenehmigung für die fünf Fahrzeuge besteht nicht. Der Kl. hat auch keine Versicherung für die Fahrzeuge nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Er begehrte nunmehr für die fünf Fahrzeuge jeweils eine Pflichtversicherung für den Zeitraum vom 1.7.2019 bis zum 28.2.2020 von der Bekl. und beruft sich hierbei auf den Kontrahierungszwang nach § 5 II, IV PflVG.

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