Fahrzeuge, die nicht über eine technische Zulassung verfügen, muss der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer auch dann nicht versichern, wenn sie (verbotswidrig) auf öffentlichen Straßen benutzt werden sollen.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG München, Beschl. v. 17.12.2020 – 25 U 3566/20

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge