Zur Verpflichtung des Schädigers, die Kosten einer verletzungsbedingt erforderlichen Begleitung des Geschädigten durch Begleitpersonen zu ersetzen (hier: verletzungsbedingte Mehrkosten einer Reise nach Gran Canaria).

BGH, Urt. v. 10.3.2020 – VI ZR 316/19

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