Die Widerspruchsbelehrung einer nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung muss den Prämienanteil der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht gesondert ausweisen.

(Leitsatz der Schriftleitung)

BGH, Urt. v. 24.6.2020 – IV ZR 275/19

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