Bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss das tatrichterliche Urteil – soweit möglich – Feststellungen zu den Gegebenheiten der Fahrt enthalten (Anlass und Dauer der Fahrt, Handeln aus einem Antrieb etc.). Fehlen diese Feststellungen, ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch in der Regel unwirksam.

(Leitsätze des Einsenders)

OLG München, Beschl. v. 3.7.2008 – 5St RR 119/08

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge