Das AG hat den Angeklagten am 24.2.2021 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die nachträglich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Berufung des Angeklagten hat das LG als unbegründet verworfen. Das OLG Zweibrücken hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet verworfen.

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