Der Kläger stolperte 2017 nach Abpfiff eines Bundesligaspiels unterhalb der Westtribüne in Dortmund über eine Matte, die über quer im Fußgängerbereich verlegte Versorgungsleistungen gelegt war. Er kam zu Fall, prallte mit dem Gesicht auf einen vor einem Betonpfeiler aufgestellten höheren Stahl-Abfalleimer, fiel dann auf den Boden und zog sich so Riss- und Quetschwunden im Gesicht zuzog, die ärztlich behandelt werden mussten. Das Landgericht hatte der auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichteten Klage gegen die Betreiberin eines Brezelstandes, der mit den Zuleitungen versorgt wurde, unter Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils von einem Drittel stattgegeben. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung der Beklagten hat der Senat für unbegründet erachtet.

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