1. Die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes erfordert regelmäßig den Erlass einer Maßnahme, die nachfolgend Gegenstand gerichtlicher Überprüfung ist. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn dem Betroffenen ein weiteres Zuwarten, ob und wie die Behörde tätig werden wird, nicht zugemutet werden kann und daher ein schutzwürdiges Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Klärung besteht. Ein sog. qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis ist etwa dann gegeben, wenn die Gefahr besteht, dass irreversible Fakten geschaffen werden und dadurch nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. Dies ist im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis jedoch grds. nicht der Fall. Dem Betroffenen steht es frei, kein Fahreignungsgutachten einzuholen und seine Rechtsauffassung bzw. die Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis unter Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes inzident im gerichtlichen Verfahren prüfen zu lassen.

2. Begutachtungskosten, die durch eine Gutachtensanordnung ohne ausreichenden Anlass entstanden sind, können im Wege eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs oder der Amtshaftung zurückgefordert werden.

(Leitsätze der Schriftleitung)

BayVGH, Beschl. v. 1.4.2020 – 11 CE 20.397

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge