Am 16.7.2019 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14.12.2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Verkehrsinfrastruktur vom 8.7.2019 in Kraft getreten (BGBl I S. 1040). Die Änderungsrichtlinie behandelt schwerpunktmäßig die Marktöffnung und die Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenfahrzeuge sowie die finanzielle Transparenz im Zusammenhang mit der Marktöffnung in der EU für den Schienenpersonenverkehr. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie 1:1 in das deutsche Recht umgesetzt werden.
Quelle: BT-Drucks 19/9738
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