Ein weiterer Kritikpunkt am bisherigen Schmerzensgeldsystem ist, dass die Tabellen immer nur das wiedergeben, was ein Gericht bereits früher entschieden hat. Es wird sich nie exakt dieser Fall, der zu entscheiden ist, widerspiegeln, weil jeder Fall naturgemäß anders ist. Dies zeigt sich schon dadurch, dass man zwar die Primärverletzung anhand der Körperteile erfassen kann, aber keinesfalls die Begleitverletzungen mit einander vergleichen kann. Gerade bei den Fällen eines Polytraumas wird dies sehr deutlich. Es gibt nicht diesen Fall noch einmal, sondern jeder Fall ist individuell. Deshalb ist es auch immer eine Krücke, wenn man einen Vergleichsfall heranzieht ohne den Fall selbst konkret zu entscheiden.

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