Ein weiterer Kritikpunkt des bisherigen Schmerzensgeldsystems ist, dass weder die mit dem Fall beschäftigten Anwälte noch Richter irgendeine Prognose aktuell abgegeben können, welche Schmerzensgeldzahlungen "berechtigt" sind oder nicht. Aktuell kann keiner vorhersehen, wenn Verletzungen aufgetreten sind, ob ein Schmerzensgeld x oder ein Schmerzensgeld y ausgeurteilt wird. Die bisherige Praxis zeigt, dass erhebliche Diskrepanzen gegeben sind. Das OLG Frankfurt hat dies sehr gut wiedergegeben, indem es festgehalten hat, dass "die Bemessung des Schmerzensgeldes in geradezu extremer Art und Weise von der persönlichen Situation des erkennenden Richters" abhängig ist. Da Unterschiede von mehreren 100 % bei ähnlichen und sogar identischen Verletzungen im Schmerzensgeld feststellbar sind, ohne dass die Bemessungskriterien in den Urteilen sauber subsummiert werden, sind aktuell keine verlässlichen Prognosen über die Höhe des Schmerzensgeldes im Einzelfall möglich.

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