10.000 EUR OLG Köln, Urt. v. 20.9.1990 – 18 U 23/89, VersR 1992, 888[47]
20.000 EUR OLG Bremen, Urt. v. 21.12.1999 – 3 U 42/99, VersR 2001, 340[48]

Bei gravierenden Verletzungsmustern gibt es weniger Entscheidungen. Auch hier ist die Vergleichbarkeit eingeschränkt, aber die Werte driften weit auseinander. Insbesondere der Vergleich der Urteile des LG Köln vom 6.9.2006[49] und des OLG Bremen vom 21.12.1999[50] macht dies deutlich. In beiden Fällen lag ein Cauda-Syndrom vor. Der Mann bekam 100.000 EUR, die Frau 20.000 EUR, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Fall des Mannes tatsächlich wohl schwerwiegender war.

[47] Zitiert in Hacks/Wellner/Häcker, ebenda, Nr. 889.
[48] Zitiert in Hacks/Wellner/Häcker, ebenda, Nr. 1332.
[49] Zitiert in Hacks/Wellner/Häcker, ebenda, Nr. 2079.
[50] Zitiert in Hacks/Wellner/Häcker, ebenda, Nr. 1332.

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