In einem für das Verkehrsrecht aufgrund verschiedener Reformen durchaus wichtigen Jahr darf auch eine Neuauflage des Standardkommentars nicht fehlen. Zwei Jahre sind seit der 41. Aufl. vergangen, so dass der Kommentar von den Bearbeitern König und Dauer selbstverständlich um aktuelle Rechtsprechung und Literatur ergänzt worden ist. Die Neuerungen seit der Vorauflage sowie die Aktualisierung der Rechtsprechung haben dazu geführt, dass die Bearbeiter einige Kommentierungen grundlegend ändern mussten, etwa zur FeV. An dem weiterhin sehr guten Gesamteindruck des Werks ändert dies freilich nichts. Der altbewährte Aufbau der Kommentierungen ist nämlich nicht verändert worden – und das ist auch gut so.

Zwar war Redaktionsschluss bereits im November 2012, was die Gesetzgebung angeht ist der Kommentar jedoch auf dem Stand von April 2013, mithin aktuell.

Zum Werk an sich muss man eigentlich nicht mehr viele Worte verlieren. Der Kommentar gehört in das Bücherregal eines jeden Juristen, der sich mit dem Verkehrsrecht zu befassen hat. Denn festzuhalten ist, dass kein aktueller Kommentar sich so umfassend und tiefgreifend mit dem Straßenverkehrsrecht befasst wie der vorliegende – und dies durchgehend auf hohem Niveau. Ein Muss für jeden Verkehrsrechtler!

Autor: Sebastian Gutt

RA Sebastian Gutt, Helmstedt

zfs 8/2013, S. 435

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