Die Kl. nimmt die Bekl. aus einer Forderungsausfallversicherung in Anspruch, nachdem sie eine ihr in einem Vorprozess zugesprochene Schadensersatzforderung gegen eine private Darlehensnehmerin nicht realisieren konnte. Dieser Forderung lag ein angeblich einer damaligen Freundin gewährtes Darlehen über 220.000 EUR zugrunde, dass diese erbeten hatte, obwohl sie genau gewusst habe, dass sie es nicht würde tilgen können. Nach den Bedingungen der mit einer privaten Haftpflichtversicherung auf der Grundlage der AHB verbundenen Forderungsausfallversicherung bestand Deckung, wenn ein von dem VN auf Schadensersatz in Anspruch genommener Dritter seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise nicht nachkommen kann. Der Umfang der versicherten Schadensersatzansprüche richtete sich nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung (D 1 Ziff. 1).

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