Durch Hagelniederschlag wurde der Wassereinlauf am Ende der zu einer Einliegerwohnung hinabführenden Treppe bedeckt. Nachfolgender Regen soll dadurch nicht abgeflossen, sondern in die Wohnung eingedrungen sein. Der Gebäudeversicherer hat Deckung verweigert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge