Richtlinie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen

Das Europäische Parlament hat am 6.7.2011 in zweiter Lesung einen zwischen dem Rat und dem Parlament ausgehandelten Kompromissvorschlag über eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikte angenommen. Der Rat hat bereits zugesagt, den Kompromissvorschlag, der im Wesentlichen dem Standpunkt des Rates folgt, förmlich zu billigen. Damit kann die Richtlinie voraussichtlich im Herbst 2011 in Kraft treten. Die Richtlinie soll den Mitgliedstaaten die Verfolgung von Verkehrsverstößen erleichtern, die von einem Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug begangen worden sind, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist. Hierzu sollen bei bestimmten Verkehrsverstößen die Daten des Fahrzeughalters zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

Die Richtlinie ist nach Art. 2 bei folgenden Tatbeständen anwendbar: Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens und rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

Nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 der Richtlinie werden die übermittelten Halterdaten zur Ermittlung der für den Verkehrsverstoß "persönlich haftbaren Person" verwendet. Ob hierunter nur der für den Verkehrsverstoß verantwortliche Fahrer oder aber auch der Halter des Fahrzeugs zu verstehen ist, bleibt zwischen den Mitgliedstaaten umstritten. Diese Frage ist von erheblicher Bedeutung, da in vielen Mitgliedstaaten die für den Verkehrsverstoß vorgesehene Sanktion gegen den Halter verhängt werden kann, wenn dieser nicht beweisen kann, dass er nicht gefahren ist (sog. Halterhaftung). Die Richtlinie und die Problematik der Halterhaftung waren bereits Gegenstand der März-Ausgabe von "zfs Aktuell" (zfs 2011, S. 128). Der vom Europäischen Parlament gebilligte Richtlinientext kann über die Homepage des Europäischen Parlamentes abgerufen werden (www.europaparl.europa.eu).

RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin

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