Steuergeheimnis bei europäischen CbC-Daten gefährdet?

Die EU-Gremien einigen sich über die Implementierung eines EU-weiten öffentlichen Country-by-Country (CbC) Reporting. Ziel ist die Offenlegungspflicht u.a. bezüglich Gewinn und Steuerhöhe in den jeweiligen europäischen Ländern. Betroffene Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten.

Einigung von Rat und Parlament am 1. Juni 2021

Am 1. Juni 2021 einigten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament über die vorgeschlagene Richtlinie, die Konzerne künftig zu mehr Steuertransparenz verpflichten würde.

Der CbC-Report laut OECD ist ein Instrument zur Einschätzung des Steuerrisikos, welches beispielsweise zur Auswahl und Vorbereitung von Betriebsprüfungen verwendet werden soll. Diese Daten werden bereits heute von einer Reihe von Ländern im Rahmen eines automatisierten Datenaustausches geteilt.

Wie soll die Steuertransparenz erhöht werden? 

Neu ist, dass große multinationale Konzerne mit Bezug zur EU nicht nur wichtige Bilanzkennziffern EU-weit veröffentlichen, sondern auch pro Land aufzeigen sollen, wo wie viele Steuern gezahlt werden. Die Offenlegungspflicht u.a. bezüglich Gewinn und Steuerhöhe in den jeweiligen europäischen Ländern sowie in Drittländern auf der Liste „nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke“ (sog. „schwarze Liste“ bzw. „graue Liste“) gilt für Konzerne, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen konsolidierten Umsatz von 750 Mio. EUR verzeichnen und zumindest über eine Gesellschaft oder Zweigniederlassung mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verfügen. Die Berichterstattung müsste im Regelfall innerhalb von 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag des betreffenden Geschäftsjahres nach einem gemeinsamen EU-Muster und in einem maschinenlesbaren elektronischen Format erfolgen. Ziel ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen und die Höhe der entgangenen jährlichen Steuereinahmen von geschätzt mehr als 50 Mrd. EUR pro Jahr deutlich zu reduzieren.

Wie ist das weitere Verfahren?

Die zuständigen Ratsgremien und das Europäische Parlament werden sich nun zum konkreten Richtlinientext bzw. deren Umsetzungsdetails verständigen. Es wird erwartet, dass der Rat dann in erster Lesung seinen Standpunkt festlegt.

Nach derzeitigem Informationsstand hätten die Mitgliedsstaaten nach endgültiger Zustimmung vom Parlament 18 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

Was ist zu tun?

Unternehmen in der entsprechenden Größenklasse sollten sich mit den Auswirkungen der Veröffentlichung beschäftigen und eine Betroffenheitsanalyse durchführen. Dazu gehört die Identifikation der benötigten Informationen, Kontrolle der Verrechnungspreissystematik, Überlegungen zur Außenwirkung sowie zur technischen Umsetzung.

Ebenfalls sind Überlegungen anzustrengen, ob man die Bedingungen für einen vollständigen bzw. teilweisen Aufschub zur Offenlegung von bis zu 5 Jahren erreichen kann.

Präzedenzfall für weitere EU-Regelungen?

Eine Einstufung des Gesetzesvorhabens als Binnenmarktregelung könnte nicht nur eine Verschärfung der bestehenden Country-by-Country Regelungen bedeuten. Das Vorgehen könnte dann auch als Präzedenzfall für weitere EU-Regelungen im Bereich der direkten Steuern dienen, denn die Forderungen nach erhöhter Steuertransparenz und -kongruenz mehren sich.

Verantwortlichkeiten

Sowohl bei CbC-Reporting als auch bei GRI 207 stellt das Tax Accounting die maßgebliche Datenquelle dar. Ein frühzeitiger konzerninterner Austausch zwischen den Verrechnungspreisbeauftragen und den Verantwortlichen zur Berichterstattung erscheint jetzt dringend notwendig.


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