Hat ein für den VN tätiger Versicherungsmakler im Rahmen der Regulierung eines Gebäudeschadens dem VR gegenüber den Eindruck erweckt, Instandsetzungsarbeiten seien bereits erfolgt und Rechnungen lägen insoweit vor, und hat er diese fehlerhafte Information später nicht korrigiert, ist der VR wegen einer arglistigen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei. (Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Frankfurt, Urt. v. 7.12.2022 – 3 U 205/22

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge