Dem Versicherungsnehmer kann ein Versäumnis seines Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung in Ausnahmefällen dann zugerechnet werden, wenn der Anwalt mit der umfassenden Betreuung des Vertragsverhältnisses betraut ist und der Versicherungsnehmer die Betreuung des Rechtsschutzfalls vollständig in die Hände des Rechtsanwalts legt. Der beauftragte Rechtsanwalt hatte Anfragen des Rechtsschutzversicherers nicht beantwortet, was unternommen wurde, um die Verjährung zu unterbrechen. Stattdessen wurde Klage eingereicht. Das sofortige Anerkenntnis der Beklagten führte dazu, dass die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt wurden.[18]

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