Für das Fahrzeug der Marke V besteht bei dem Kl. eine Haftpflichtversicherung. VN ist der Bekl. Dem Versicherungsverhältnis liegen die AKB zugrunde. Der Bekl. war mit dem vorbenannten Fahrzeug am 25.10.2017 in O. in einen Verkehrsunfall verwickelt. Bei diesem Verkehrsunfall wurde ein weiteres Fahrzeug der Marke, welches von Herrn P. geführt wurde, beschädigt. Der Verkehrsunfall ereignete sich wie folgt: Herr P. befuhr mit seinem Fahrzeug vor dem Bekl. die Straße M. in Fahrtrichtung Z. Der Bekl. überholte das vor ihm fahrende Fahrzeug. Hierbei touchierte er das Fahrzeug des Herrn P. An dem Fahrzeug des Herrn P. entstand ein Sachschaden. Der Bekl. fuhr weiter.

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