Die Bundesregierung hat am 4.5.2023 den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass die Realisierung besonders wichtiger Vorhaben im Bereich der Fernstraßen und der Eisenbahnen im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Zudem sollen digitale Formate im Verwaltungsverfahren flexibler genutzt werden. Für die Bundesfernstraßen soll die Vorhabenliste zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts fortgeschrieben werden. Zudem sind Erleichterungen für den Ersatzneubau von Brücken, für den Bau von Windernergie- und Solaranlagen entlang von Bundesstraßen und für den Bau von straßenbegleitenden Radwegen sowie Gebührenregelungen für anbaurechtliche Verfahren, Regelungen zur Abwicklung des Grunderwerbs sowie eine Regelung zur Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde bei ländergrenzenüberschreitenden Vorhaben vorgesehen. Darüber hinaus soll die Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes auf Ebene des Bundesrechts umgesetzt werden, so z.B. durch die Einführung einer Frist von vier Jahren für die Genehmigungsverfahren.

Quelle: BR-Drucks 198/23

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