In der Krankentagegeldversicherung entfällt die Versicherungsfähigkeit, wenn der Versicherungsnehmer nicht substantiiert darlegen kann, sich weiter erfolgversprechend um eine neue Arbeitsstelle bemüht zu haben.

(Leitsatz der Schriftleitung)

KG, Beschl. v. 2.11.2021 – 6 U 1012/20

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