Wohnmobile gelten nicht als Gebäude. AVB sind so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht. Der VW-Bus des Klägers war in Rom aufgebrochen und sein Inhalt entwendet worden. Auch für einen Versicherungsnehmer ist erkennbar, dass Versicherungsschutz nur in der Wohnung besteht, die im Versicherungsschein genannt wird.[89]

[89] OLG Karlsruhe, 12 U 51/18, zfs 2018, 637 = VersR 2018, 1443 = MDR 2018, 1499.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge