Der Kl. ist selbstständiger Versicherungsvertreter und für die Bekl. aufgrund eines Agenturvertrages tätig. Er begehrt von der Bekl. Leistungen aus einem am 12.1.2015 mit der Bekl. geschlossenen Versicherungsvertrag, der auch eine Teilkaskoversicherung enthält, wegen eines streitigen Sturmschadens an dem versicherten Fahrzeug, der bereits vor Vertragsabschluss am 9.1.2015 eingetreten ist. Der Versicherungsvertrag gewährt als Rückwärtsversicherung Versicherungsschutz bereits ab dem 29.12.2014. Der Kl. hatte nach seinem Vortrag ein Antragsformular am 8.1.2015 ausgefüllt, unterzeichnet und seiner Angestellten, der Zeugin zur Weiterleitung an die Bekl. übergeben. Die Übermittlung erfolgte durch sie am 12.1.2015.

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