Hinweis: Zur Anfechtung von Verkehrszeichen, Bekanntgabe, Widerspruchs-/Klagefrist vgl. auch BVerwG zfs 2011, 234 (dort auch: Radwegbenutzungspflicht), BVerwG zfs 2011, 52 (dort auch Überholverbot, Unfallrate, besondere örtl. Verhältnisse, das allg. Risiko übersteigende Gefahrenlage), VGH BW, zfs 2011, 237 (dort auch Duldungspflicht des Eigentümers eines Anliegergrundstücks).

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