Die Beklagte ist in vollem Umfang einstandspflichtig für den Schaden, der dem Kläger anlässlich eines Verkehrsunfalls am 1.11.2005 entstanden ist. Der Kläger mietete während der unfallbedingten Reparaturzeit vom 1. bis zum 9.11.2005 bei der Firma Autohaus W GmbH & Co. KG ein Ersatzfahrzeug zum Unfallersatztarif auf der Grundlage des Tagespreises an. Das Autohaus W berechnete dem Kläger 1.027,08 EUR. Hierauf zahlte die Beklagte 536,0 EUR. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die gesamten vom Autohaus W berechneten Kosten zu erstatten.

Das AG hat der Klage unter Berücksichtigung einer Eigenersparnis von 10 % in Höhe von 388,37 EUR stattgegeben. Das LG hat die Klage auf die zugelassene Berufung der Beklagten abgewiesen. Es hat die Revision zugelassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge