Am 25.3.2022 ist die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 18.3.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 498). Die Verordnung tritt im Wesentlichen am 1.6.2022 in Kraft. Sie regelt u.a. die Berücksichtigung der weit verbreiteten Nutzung und den bald typgehmigungsrechtlich verpflichtenden Einbau bestimmter Fahrerassistenzsysteme bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Ferner sollen einheitliche Rahmenbedingungen für Online-Angebote in der Fahrschülerausbildung geschaffen werden. Zudem werden auf Verlangen des Bundesrates die Umtauschfristen für alte Führerscheindokumente für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19.7.2022 verlängert, um corona-bedingten Verzögerungen des Umtauschs bei den betroffenen Jahrgängen Rechnung zu tragen.

Quelle: BR-Drucks 858/21 sowie BundesratKOMPAKT v. 11.2.2022

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