1. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der VR ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben.

2. Ein rückwirkend befristetes Anerkenntnis kann in ein mit einer Nachprüfungsentscheidung verbundenes Anerkenntnis umgedeutet werden. (Leitsatz der Schriftleitung)

BGH, Urt. v. 23.2.2022 – IV ZR 101/20

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