Steuert ein VN in Kenntnis einer in der Nähe bestehenden Untiefe seine Motoyacht ungebremst und im alleinigen Vertrauen auf eine Navigationssoftware weiter in die Gefahrenzone hinein und verursacht so den Untergang des Fahrzeugs, ist eine Kürzung der Kaskoversicherungsleistung um 80 % angemessen.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Neubrandenburg, Urt. v. 14.4.2021 – 3 O 537/19

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