Die Parteien streiten um Regressansprüche nach einem Verkehrsunfall. Die Kl. ist die Haftpflichtversicherung der Bekl. Zwischen dem 7.4.2017 um 15:30 Uhr und dem 8.4.2017 um 14:00 Uhr wurde das auf dem Parkplatz (…) in M. abgestellte Fahrzeug der Geschädigten R. beschädigt. Ein gegen die Bekl. geführtes Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde gemäß § 153a StPO eingestellt. Die Kl. regulierte gegenüber der Geschädigten Reparaturkosten in Höhe von 4.495,19 EUR. Sie verlangt von der Bekl. einen Regressbetrag von 2.500,00 EUR.

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