Am 27.4.2021 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts v. 16.4.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I, S. 822). Die Vorschriften des Gesetzes treten nach näherer Maßgabe von dessen Art. 7 zwischen dem 1.7.2021 und dem 1.1.2022 in Kraft. Durch das Gesetz wird sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt. Einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr werden angepasst. Die Änderungen sollen einen fairen Ausgleich zwischen den verschiedenen Beförderungsformen wahren. Die Länder oder die nachgeordneten Kommunen sollen hierzu Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Hintergrund sind Veränderungen auf dem Verkehrsmarkt, insbesondere der Einsatz neuer Technologien in Form von Vermittlungsdiensten mit App- bzw. Smartphone-Steuerung.

Quelle: BR-Drucks 28/21

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