Die Corona Pandemie bestimmt nun schon seit Monaten unseren Alltag und wirkt sich damit auch auf viele Bereiche im Schadensersatzrecht aus. In diesem Zusammenhang wird derzeit kontrovers erörtert, ob und unter welchen Voraussetzungen zusätzlich in Rechnung gestellte Kosten für die Desinfektion eines Kfz bei der Reparatur einen Schaden begründen, den der Unfallverursacher und damit die Versichertengemeinschaft zu tragen hat. Mit diesem Beitrag werden die wichtigsten Argumente im Überblick sowie die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung dargestellt.

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